Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Vorstandes
1. Vorsitzender 2. Vorsitzender
Die beiden Vorsitzenden sind die gesetzlichen
Vertreter des Vereins
Einberufung und Leitung von Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen.

Repräsentation des Vereins nach aussen.

Kontakte zu Verbänden, Vereinen, Ämtern und Behörden.

Abschluß von Verträgen und Vereinbarungen mit Pächtern des Vereinsheims, Trainern, Platzwarte etc.

Delegation von Aufgaben an andere Vorstandsmitglieder

Anschaffungen oder Beauftragen von Handwerkern im Rahmen der Vorgaben des Jahresetats bis zu einem Betrag von 1000,- Euro.
Vertretung des 1. Vorsitzenden

(Weil derzeitiger 2. Vors. auch Schriftführer ist keine weitere Aufgabenzuteilung).
Kassier Schriftführer
Ordnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte

Einzug Mitgliedsbeiträge und Beträge für nicht geleisteten Arbeitsdienst

Aufstellung Jahresetat

Abrechnungen und Zahlungsverkehr, Mahnwesen

Abwicklung der Aufnahmeanträge, Verwaltung Schlüssel der Platzanlage

Bereitstellung der Unterlagen zur Kassenprüfung

Beantragung von Zuschüssen bei Stadt und Verbänden
Protokollführung Vorstandssitzungen Versammlungen

Presseveröffentlichungen in Abstimmung mit 1. Vorsitzenden und Sportwart

Informationen an Mitglieder mittels Rundschreiben oder ANschläge an Informationstafeln
Techn. Leiter Sportwart
Instandhaltung und Pflege der gesamten Platzanlage und des Vereinsheims

Koordination der Arbeitseinsätze, Erfassung von Arbeitsstunden

Wartung und Pflege der Arbeitsgeräte

Einsatz des Platzwarts (Mähen des Außenbereichs)
Zuständig für gesamten sportlichen Bereich

Verpflichtung von Trainern

Organisation der Mannschaftsspiele, Meldungen an WTB, Spielbälle

Organisation interne Turniere

Einsatz und Verwaltung Sportetat
Festwart Jugendleiter
Zuständig für den gesellschaftlichen Teil des Vereins in Absprache mit dem Vorstand und ggf. mit dem Pächter des Vereinsheimes
wird von Vereinsjugend gewählt

Vertritt die Vereinsjugend mit Sitz und Stimme im Vorstand

Regelung der sportlichen und organisatorischen Fragen der Vereinsjugend in Abstimmung mit dem Sportwart

Abwicklung des Trainingsbetriebes der Jugendlichen einschl. Kostenumlage

Ordnungsgemäße Führung der Jugenkasse
Gesamtvorstand
Entscheidung über die:
Aufnahme oder den Ausschluß von Mitgliedern
den Erlass oder die Stundung von Mitgliedsbeiträgen
größere Neuanschaffungen des Vereins
die Durchführung vereinsinterner Veranstaltungen sportlicher oder gesellschaftlicher Art

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